Die Flagge Spitzbergens zeigt ein dunkelblaues, zum Flaggenmast verschobenes, sogenanntes Skandinavisches Kreuz mit weißer Kontur auf grünem Grund.
Beschreibung und Bedeutung[]
Die spitzbergische Flagge entstammt nur teilweise den Farben des Königshauses. Vielmehr ist es eine Anlehnung an die norwegische Flagge, mit einem roten Hintergrund und einem dunkelblauen Kreuz mit einer weißen Kontur. Die Farben besitzen aber trotzdem eine gewisse Bedeutung: Dunkelblau steht für das Wasser des Meeres, Weiß für den Schnee Spitzbergens und grün für das Gras Spitzbergens im Sommer.
Protokoll[]
Im Flaggengesetz vom 28. Februar 1925 wurden die Tage festgelegt, an welchen die Flagge landesweit gehisst werden soll. Dies bedeutet, dass die Flagge an Amtsgebäuden sowie an Gebäuden unter der Verwaltung von staatlichen Stellen und Vertretern des Staates gehisst wird. Zusätzliche Tage können jährlich auf Weisung des Büros des Statsministers hinzugefügt werden.
An folgenden Tagen muss die Flagge auf vollmast gehisst sein, ausgenommen Karfreitag, an dem Halbmaststellung vorgeschrieben ist:
- Neujahr
- 9. Februar (Nationalfeiertag)
- Karfreitag
- Ostern
- Pfingsten
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Luciafest (13. Dezember)
- Weihnachten (25. Dezember)
- Stephanstag (26. Dezember)
Geschichte[]
Die erste spitzbergische Flagge wurde 1925 vom spitzbergischen Maler und Grafiker Gåne Gunnarsson entworfen. Sie ähnelte der heutigen Flagge, besaß im rechten, oberen Eck aber zusätzlich noch das Wappen des Königs.
Gemeindeflaggen[]
Die vier spitzbergischen Kommunen haben ebenfalls eigene Gemeindeflaggen.