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Mason-MacFarlane Achtung: Dieser Artikel der Zeitlinie EUWR befindet sich aktuell auf dem Stand des Jahres 1941

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Das (Groß-)Deutsche Reich, im Volksmund oft verkürzt zu Deutschland bzw. Großdeutschland, ist ein Staat in Mitteleuropa. Hauptstadt ist Berlin. Das Staatsgebiet gliedert sich auf den Ebenen von Reichsgauen, Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden in staatliche Mittelbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften, die im eigenen und übertragenen Wirkungskreis handeln und Großdeutschland somit - zumindest in der Theorie - zu einem dezentralen Einheitsstaat machen. Eine besondere Stellung nimmt das Protektorat Böhmen und Mähren ein, das formal kein Reichsgau, sondern ein völkerrechtsfähiger Staat unter großdeutscher Suzeränität ist, dessen Verfassung (bei der es sich im Grundsatz um einen Erlass Adolf Hitlers von 1939 handelt) jedoch derart eng mit derjenigen Großdeutschlands verflochten ist, dass es nur auf dem Papier als souveräner Staat betrachtet werden kann.

Politisch ist das Land seit 1933 eine Einparteiendiktatur. Die Verfassung ist vollständig auf das Staatsoberhaupt, den Führer und Reichskanzler, zugeschnitten, der allein die Mitglieder der Regierung ernennt und entlässt, mittels sogenannter "Führererlasse" am Parlament vorbei Recht setzen kann und den Oberbefehl über die Streitkräfte führt. Er ist der Volksvertretung gegenüber, in der mit der NSDAP nur eine einzige Partei sitzt, keine Rechenschaft schuldig und kann seinen Nachfolger per Erlass selbst bestimmen. Das autoritäre politische System trägt dadurch Züge einer absolutistischen Erbmonarchie, wobei diese Regelung vom Gesetz her ausdrücklich als Übergangslösung "bis zur Schaffung einer neuen Verfassung" unter Vorbehalt gestellt ist.

Großdeutschland ist mit seinen 86,5 Millionen Einwohnern nach der Sowjetunion das bevölkerungsreichste Land in Europa und die größte Volkswirtschaft.

Weltpolitisch betrachtet sich das Reich als Großmacht. Insgesamt hat das Reich etwa 3 Millionen Mann unter Waffen und damit eines der größten stehenden Heere der Welt.

Lage in Europa[]

Das Großdeutsche Reich liegt im Zentrum Europas und grenzt im Norden an Dänemark sowie an Nord- und Ostsee. Im Osten gibt es gemeinsame Grenzen mit Litauen, Polen, der Slowakei und Ungarn, im Süden grenzt der Staat an Jugoslawien, Italien, das Fürstentum Liechtenstein und die Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Westgrenze zu Frankreich bildet auf der südlichen Hälfte der Rhein. Weiterhin besitzt Großdeutschland dort gemeinsame Grenzen mit Luxemburg, Belgien und den Niederlanden.

Bevölkerung[]

Die 86 Millionen Einwohner Großdeutschlands sind sehr ungleich im Land verteilt. Während im Ruhrgebiet die Bevölkerungsdichte bei über 1000 Einwohnern pro km² liegt, sind einige Regionen wie Tirol und Kärnten nur spärlich besiedelt. Einige Gebiete sind beinahe menschenleer.

80 Millionen Bewohner des Reiches sind Deutsche, daneben gibt es eine beträchtliche tschechische Minderheit von 6 1/2 Millionen, die mehrheitlich in Böhmen und Mähren lebt. Weitere nationale Minderheiten sind die Dänen in Schleswig-Holstein, die Friesen in Schleswig-Holstein und Weser-Ems, die Sorben in Brandenburg, Schlesien und Sachsen sowie die Slowenen in der Steiermark und Kärnten.

Die größten Städte sind Berlin mit 4,4 Millionen sowie Wien mit 1,8 und Hamburg mit 1,7 Millionen Einwohnern.

Im staatlichen Recht wird die Bevölkerung scharf kategorisiert. Den besten Status genießen Reichsbürger, also Personen "deutschen oder artverwandten Blutes", die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht durch ein Gericht ihrer bürgerlichen Rechte beraubt wurden. Ihnen folgen Staatsangehörige fremder Staaten und erst an dritter Stelle die Staatsangehörigen, die keine Reichsbürger sind. Besonderer Diskriminierung sind hierbei Juden, Sinti und Roma sowie politische Dissidenten und andere als unerwünscht betrachtete Personengruppen wie Homosexuelle oder Behinderte ausgesetzt. Eheschließungen von Deutschen sind ausschließlich mit Angehörigen "artverwandter" Völker zulässig. Zuwiderhandlungen werden hart bestraft.

Gesellschaft[]

Die deutsche Gesellschaft ist seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten immer enger mit der NSDAP verwoben worden. Die Partei ist in nahezu allen Lebensbereichen omnipräsent. Abseits der Schule werden bereits Kinder und Jugendliche in Massenorganisationen wie der Hitlerjugend (HJ) und dem Bund deutscher Mädel (BDM) in Wehrübungen, Leibesertüchtigung und weltanschauliche Schulung eingebunden. Im NS-Frauenbund, der Deutschen Arbeitsfront (DAF), den NS-Berufsvereinigungen und anderen Parteiorganisationen ist der überwiegende Teil des Volkes in das nationalsozialistische Gemeinschaftsleben eingebunden. Wer sich entzieht, muss mit sozialer Ächtung rechnen.

Von staatlicher Seite aus wird mit großen Massenveranstaltungen an den gesetzlichen Feiertagen der Zusammenhalt der Volksgemeinschaft beschworen. Anlässe wie das Reichserntedankfest, der Tag der Nationalen Arbeit oder der Heldengedenktag dienen als Medium der Ideologie.

Inzwischen geht der Trend in die Richtung einer stärkeren Einbindung der NSDAP in staatliche Strukturen. So wurde die Hitlerjugend 1941 als "Reichsjugend" dem Erziehungsministerium unterstellt, die Berufsverbände geraten mehr und mehr unter die Aufsicht des Arbeitsministeriums. Dies ist dem veränderten Staatsverständnis seit der Amtsübernahme Görings geschuldet.

In ungebrochener Tradition seit dem Kaiserreich spielt das Militär eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Wehrmachtsangehörige in Uniform sind ein allgegenwärtiger Anblick und Offiziere werden auch von Zivilisten mit höchstem Respekt behandelt. Soldatische Tugenden und soldatischer Wortschatz werden weit über die Grenzen des aktiven Korps hinaus gepflegt. Diese Entwicklung hat sich nach dem Amtsantritt von Generalfeldmarschall Göring noch einmal verstärkt.

Eine organisierte Opposition gibt es im Großdeutschen Reich nicht. Alle Parteien außer der NSDAP sowie alle Gewerkschaften sind seit 1933 verboten. Unabhängige Organisationen neben der Partei haben es schwer, ihre Unabhängigkeit zu wahren. Die Grundrechte der Verfassung sind außer Kraft gesetzt. Rede- und Versammlungsfreiheit existieren nicht. Dennoch ist Widerspruch gegen die Regierungslinie in begrenztem Umfang möglich. Seit dem Amtsantritt Görings kommt es immer wieder zu Anzeigen gegen Angehörige der SS oder der Partei, die vom Staatsoberhaupt dankbar aufgegriffen werden. Auch die Massenveranstaltungen haben sich als Plattform erwiesen, politische Forderungen zu artikulieren. So gerieten die Maifeiern 1941 vielerorts zu einer Demonstration gegen die Rüstungspolitik, die von vielen Bürgern für die Versorgungskrise veranwortlich gemacht wird. Im selben Jahr protestierte der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, in mehreren Predigten gegen die Krankenmorde im Zuge der Aktion T4. In diesen und ähnlich gelagerten Fällen zeigt sich immer wieder, dass die Reichsregierung den offenen Konflikt mit dem Volk scheut und häufig auch zurückrudert. So wurde das Euthanasieprogramm nach dem öffentlichen Aufschrei offiziell eingestellt und nur noch im Geheimen fortgesetzt. Für den Bischof selbst blieb der Protest folgenlos, obgleich drei katholischen Verlagen, die seine Predigten verbreitet hatten, die Druckerpressen abgenommen wurden.

Wirtschaft[]

Das Großdeutsche Reich ist nach wie vor von der Schwerindustrie geprägt. Vor allem in Schlesien, dem Ruhrgebiet und Mitteldeutschland befinden sich große Industriereviere. Darüber hinaus werden an diesen Orten auch Rohstoffe (vor allem Kohle) gewonnen. Im Ganzen ist das Land aber extrem rohstoffarm und ist von Importen abhängig. Insbesondere bei Kraftstoffen beträgt die Importquote über 90%. Die von der Regierung angestrebte vollständige Autarkie, die durch den Vierjahresplan zwischen 1936 und 1940 hergestellt werden sollte, bleibt so auch langfristig illusorisch.

Finanziell steht das Reich vor dem völligen Ruin. Zum Herbst des Jahres 1940 versiegten die letzten Devisenreserven und das Reich wurde international zahlungsunfähig. Clearing-Veträge zum direkten, währungsfreien Warenaustausch, die das Reich mit diversen Nachbarstaaten abgeschlossen hat, sind diesbezüglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Infolgedessen steht die heimische Produktion vor dem vollständigen Stillstand. Zahlreiche Fabriken mussten ihre Produktion aufgrund des durch die Devisenarmut hervorgerufenen Rohstoffmangel bereits ihre Produktion drosseln oder ganz einstellen. Entsprechend unzufrieden sind die Arbeiter, die zunehmend der in den vergangenen Jahren betriebenen Rüstungspolitik die Schuld an der Misere zuweisen.

Politik[]

Im Großdeutschen Reich gilt theoretisch noch immer die Weimarer Reichsverfassung von 1919, die einen pluralistischen, demokratischen, parlamentarischen und republikanischen Bundesstaat vorsah. In den ersten Regierungsjahren Adolf Hitlers wurde dieses Grundgerüst in wesentlichen Teilen durch verfassungsdurchbrechende Reichsgesetze überformt, sodass sich die Verfassungsstruktur des Reiches radikal veränderte. Die Demokratie und der Parlamentarismus wurden - bei formaler Beibehaltung des Großdeutschen Reichstags als nationalem Parlament - durch das Verbot aller Parteien außer der Staatspartei NSDAP abgeschafft. Wesentliche Grundrechte, wie sie die Weimarer Verfassung definierte, wurden ausgesetzt.

Der Führer und Reichskanzler verfügt als Staatsoberhaupt und Regierungschef über große Vollmachten, die ihn in den Stand versetzen, weitgehend autokratisch und diktatorisch zu regieren. Das vereinigte Amt ist in allen seit 1934 entstandenen Gesetzen fest verankert und somit fest in das Gefüge des Staates integriert. Von ihm geht ein Großteil der tatsächlichen Staatsgewalt aus. Der Führer und Reichskanzler kann allein über die Ernennung und Entlassung der Reichsminister, der Generalität, der höchsten Reichsbeamten und der Reichsstatthalter bestimmen, Bündnisse und völkerrechtliche Verträge abschließen und ausländische Gesandte beglaubigen und empfangen. Innerhalb der Reichsregierung besitzt er die Kompetenz, „die Richtlinien der Politik“ zu bestimmten und kann dadurch die Tätigkeit der einzelnen Minister dirigieren. Durch das Mittel sogenannter „Führererlasse“ kann er Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Dabei handelte es sich um eine Kombination zweier ursprünglich dem Reichspräsidenten übertragener Vollmachten, und zwar einerseits der Befugnis, „durch Erlass die Organisation der Reichsregierung und die der obersten Reichsbehörden zu verändern“ und andererseits der auf Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung zurückgehenden Kompetenz, „die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen“. Diese Kompetenz hatte sich spätestens in der Zeit der Präsidialkabinette Anfang der 30er Jahre zu einem Instrument der ‚Ersatz-Gesetzgebung‘ weiterentwickelt, das nahezu unbegrenzt eingesetzt werden konnte, um die verfassungsgemäße Gesetzgebung durch den Reichstag zu übergehen. Dieses Mittel war zwar unter Hitler nicht mehr notwendig, da durch das Ermächtigungsgesetz die Reichsregierung mit einem eigenen Gesetzgebungsrecht ausgestattet worden war, wurde aber grundsätzlich nicht aufgehoben. Über all diese formalen Vollmachten hinaus kann er per Erlass auch seinen Stellvertreter und seinen Nachfolger bestimmen. Im Prinzip ist das Reich somit – vorbehaltlich des Auftrags zur Schaffung einer neuen Verfassung, die aber trotz gegenteiliger Versicherung Hitlers in den vorangegangenen Jahren weder mittel- noch langfristig in Sicht ist – eine Art ‚Erbdiktatur‘.

Dem Führer und Reichskanzler zur Seite steht neben dem Großdeutschen Reichstag als gewähltem Parlament zusätzlich ein ernanntes Beratungsgremium, der Großdeutsche Reichsrat. Er ist formal keine zweite Parlamentskammer und Beschlussfassungen sind auch in keiner Form vorgesehen. Vielmehr dient er wie sein Vorgänger, der Preußische Staatsrat, dazu, dem Staatsoberhaupt alte Weggefährten, Honoratioren und Experten zur Verfügung zu halten und ihren Rat in Anspruch nehmen zu können. Zugleich kann dieses prestigeträchtige Gremium genutzt werden, um die SA- und SS-Führer sowie die Gauleiter der NSDAP in eine staatliche Organisation einzubinden und dadurch zu bändigen. Die Auswahl der in den Staatsrat zu berufenden Persönlichkeiten liegt allein beim Führer und Reichskanzler selbst.

Während die Verfassung ursprünglich eine föderale Struktur mit einer Untergliederung in Länder - also teilsouveräne Gliedstaaten - vorsah, wurden deren Hoheitsrechte später vollständig dem Reich übertragen und die Landesregierungen der Reichsregierung unterstellten Reichsstatthaltern untergeordnet. Die Landesparlamente wurden aufgelöst. Entsprechend fiel auch die Ländervertretung auf Reichsebene weg. 1940 wurden die Länder schließlich gänzlich beseitigt und durch Reichsgaue als neue staatliche Mittelbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften ersetzt. Seit Mai 1939 existierten solche Einrichtungen bereits in Österreich und dem Sudetenland.

Geschichte[]

Hauptartikel: Geschichte Großdeutschlands

Das Deutsche Kaiserreich wurde nach Jahrhunderten der politischen Zersplitterung 1871 gegründet und geriet schnell in Konflikte mit den etablierten Großmächten. Nach dem Großen Krieg 1914-1918, den Deutschland verlor, wurde die Monarchie abgeschafft und 1919 auf der Nationalversammlung in Weimar eine parlamentarische Demokratie geschaffen. Diese litt in der kurzen Zeit ihres Bestehens einerseits unter den demütigenden Bestimmungen des Versailler Vertrags, andererseits aber auch der Feindschaft der politischen Ränder gegenüber der Demokratie. 1919 tobte ein erbitterter Bürgerkrieg mit linken Kräften, 1920 (Wolfgang Kapp) und 1923 (Adolf Hitler) scheiterten Putschversuche der Rechten. Die Wirtschaftskrise ab 1929 zerstörte endgültig das Vertrauen in die Politik und 1933 wurde Adolf Hitler, der Führer der Nationalsozialisten, zum Reichskanzler ernannt. Zwischen 1933 und 1939 wurde die Weimarer Republik schrittweise demontiert und durch einen zentralistischen Einparteien- und Führerstaat ersetzt. Auch gelang es Hitler, den Versailler Vertrag schrittweise aufzuheben. 1935 gelang die Wiederangliederung des Saargebietes, 1936 wurde das entmilitarisierte Rheinland besetzt. 1938 folgten die Wiedervereinigung Österreichs mit Deutschland und die Wiedergewinnung des Sudetenlands. 1939 besetzte das nunmehr Großdeutsche Reich die Rest-Tschechei und wandelte sie zum Protektorat Böhmen und Mähren um.

Am 20. April 1939 wurde Adolf Hitler bei einem Mordanschlag getötet und Hermann Göring übernahm die Führung des Reiches. In den ersten Jahren seiner Herrschaft musste er sich vor allem mit einer drohenden Eskalation mit England sowie der expansionistischen Außenpolitik der Sowjetunion auseinandersetzen, die im November 1939 Finnland angriff. Der dadurch ausgelöste Britisch-Sowjetische Krieg führte allmählich zu einer Wiederannäherung zwischen Großdeutschland und dem Westen. Innenpolitisch drohte durch die Aufrüstungs- und Autarkiepolitik des Reiches der wirtschaftliche Kollaps. Mit Erschöpfung der Devisenreserven brach der Außenhandel weitgehend zusammen. Es entstand eine schwere Versorgungskrise, die zu schweren Unruhen unter den Arbeitern führte.

Nationen (EUWR)

Flag of German Reich (1935–1945) Großdeutschland | 1920px-Flag of the Protectorate of Bohemia and Moravia.svg Böhmen und Mähren | FlagIUKO Großbritannien | 150px-Flag of Romania.svg Rumänien | 180px-Flag of Hungary (1867-1918).svg Ungarn | 150px-Flag of Poland.svg Polen | 150px-Flag of the Soviet Union.svg Sowjetunion | FlagIsrael Israel | USA 48 Stars Vereinigte Staaten

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