Der Nordische Rat ist ein Forum der nordischen Länder. Die Parlamente der Staaten wie der autonomen Gebiete entsenden Abgeordnete in den Rat, die dort die Interessen ihrer Nation wahrnehmen und jährlich neu gewählt werden. Gegründet wurde der Rat 1952 von Dänemark, Island, Norwegen, Spitzbergen und Schweden. Seitdem finden jährliche Treffen statt. Finnland trat dem Rat 1955 bei. Die Arbeit wird in sechs Fachausschüssen koordiniert. Dieser Artikel ist Teil der Zeitlinie Demokratische Republik Spitzbergen.
Geschichte und Aufgaben[]
1962 wurden die Rechtsgrundlagen im Vertrag über die Kooperation zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, auch Vertrag von Helsinki genannt, niedergelegt.
Die Aufgaben des Nordischen Rates bestehen in der Koordinierung und Ausarbeitung von nichtbindenden Empfehlungen für die zwischenstaatlichen Beziehungen der Mitgliedsländer. Die Regierungen sind dem Nordischen Rat berichtspflichtig.
Die Organe des Nordischen Rates sind die Vollversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des Rates; das Präsidium, bestehend aus einem Präsidenten und einer in der Geschäftsordnung des Nordischen Rates festgelegten Anzahl von Mitgliedern; sowie die sechs ständigen Ausschüsse.
Seit 1971 gibt es zusätzlich den Nordischen Ministerrat, der die Zusammenarbeit der sechs Staaten und drei autonomen Gebieten (Färöer und Grönland gehören zu Dänemark und Åland zählt zu Finnland) auf Regierungsebene unterstützt. Beide Institutionen haben ein gemeinsames Sekretariat in Kopenhagen.
Im Rahmen seiner kulturellen Arbeit lobt der Nordische Rat vier renommierte Preise aus:
- Literaturpreis des Nordischen Rates
- Musikpreis des Nordischen Rates
- Natur- und Umweltpreis des Nordischen Rates
- Filmpreis des Nordischen Rates
Mitglieder[]
Die sechs Mitgliedstaaten mit den drei autonomen Gebieten und vier Beobachter sind:
Land | Mitgliedschaft | Parlament | Staatsform | Beitrittsjahr | Abgeordnete im Rat |
---|---|---|---|---|---|
Dänemark | Volles Mitglied | Folketing | Unabhängiger Staat |
1952 | 16 |
Island | Volles Mitglied | Althing | Unabhängiger Staat |
1952 | 7 |
Norwegen | Volles Mitglied | Storting | Unabhängiger Staat |
1952 | 20 |
Schweden | Volles Mitglied | Rigsdagen | Unabhängiger Staat |
1952 | 20 |
Finnland | Volles Mitglied | Eduskunta | Unabhängiger Staat |
1955 | 18 |
Spitzbergen | Volles Mitglied | Svalbardting | Unabhängiger Staat |
1952 | 4 |
Åland | Assoziiertes Mitglied | Lagting | Autonome Provinz Finnlands |
1970 | 2 |
Färöer | Assoziiertes Mitglied | Løgting | Autonome Region im Königreich Dänemark |
1970 | 2 |
Grönland | Assoziiertes Mitglied | Inatsisartut | Autonome Region im Königreich Dänemark |
1984 | 2 |
Estland | Beobachter | Riigikogu | Unabhängiger Staat |
1991 (als Beobachter) | - |
Lettland | Beobachter | Saeima | Unabhängiger Staat |
1991 (als Beobachter) | - |
Litauen | Beobachter | Seimas | Unabhängiger Staat |
1991 (als Beobachter) | - |
Schleswig-Holstein | Beobachter | Landtag | Bundesland der Bundesrepublik Deutschland | 2016 (als Beobachter) | - |
Die Autonomiegebiete erhielten mit dem Ålandsdokument von 2007 die Möglichkeit einer weitgehend gleichberechtigten Mitgliedschaft im Nordischen Rat.
Die gewählten Vertretungen der Samen (Sameting) fordern seit langem Mitgliedschaft des Nordischen Rates, aber sind inoffiziell weitgehend in der Arbeit des Rates inkludiert.
Das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein hat seit 2016 Beobachterstatus im Nordischen Rat. Als beobachtende Vertreter wurden Birte Pauls (SPD) und Jette Waldinger-Thiering (Südschleswigscher Wählerverband) gewählt; beide haben Beziehungen zur dänischen Minderheit.