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Die Reichsernährungszentren sind die Großanbaugebiete des Großgermanischen Weltreichs. Sie gehören der Reichsernährungsverwaltung an, die unmittelbar dem Reichsministerium für Ernährung und Gesundheit untersteht.

Entstehung

Die Idee eines Reichsernährungszentrums geht bis in 1930er-Jahre zurück. Adolf Hitler träumte von unerschöpflichen Lebensmittelressourcen für sein Volk.

1952 wurde dann das Gebiet nördlich des Schwarzen Meers wurde zum ersten Reichsernährungszentrum erklärt. Die offizielle Bezeichnung lautete "Reichsernährungszentrum Ostland". Hauptumschlagplatz wurde St. Katarienen, das ehemalige Kiew.

Um die steigende Bevölkerungszahl mit Nahrung versorgen zu können, wurden in den 1960ern drei weitere Ernährungszentren eingerichtet. 1973 folgte das REZ Speestadt, 1976 das REZ Gironde und 1979 das REZ Lusaka. Als letztes wurde 2005 Choresmien als Reichsernährungszentrum eingeweiht. Zurzeit ist ein weiteres REZ in den Vereinigte Nationalsozialistischen Staaten von Amerika geplant. Neben den REZs existieren mehrere hundert kleine Ernährungszentren, die jedoch nicht Teil der Reichsernährungszentren sind. Sie machen etwa 15% der Nahrung im GGW aus.

Das Reichsministerium für Ernährung arbeitet derzeit an Plänen für den Anbau von Lebensmitteln in Hochhäusern, sogenannter Stockanbau.

Die Reichsernährungszentren

Die acht Reichsernährungszentren (kurz: REZ) befinden sich in fünf der sechs Regionen des GGWs. Das Kaiser-Wilhelms-Land hat als einzige Region kein Anbaugebiet mit dem Status eines Reichsernährungszentrums. Die Regionen Germanien, Asien und Afrika verfügen über je zwei REZs, die VNSA und Südamerika über je eines.

Ein Reichsernährungszentrum wird von dem Hauptumschlagsplatz (HUpl) verwaltet und gesteuert. Hier sitzt die Verwaltung und der Umschlagsbahnhof des Zentrums. Weitere Umschlagsplätze (Upls) sind im ganzen Zentrum verteilt.

Innerhalb der Reichsernährungszentren leben über 52.000.000 Menschen. Die größte Bevölkerungszahl hat das REZ Ostland mit 18.000.000 Einwohnern, die geringste das REZ Lusaka mit 2.500.000 Einwohnern. Größte Stadt in einem REZ ist St. Katarienen mit 7.600.000 Einwohnern. Es ist die fünftgrößte Stadt der Region Germanien. Zweitgrößte Stadt ist Speestadt, gefolgt von Alma-Ata.

REZ Region HUpl Weitere Upls
Ostland Germanien St. Katarinen Browary, Weißkirchen, Tscherkassy, Korosten
Gironde Germanien Bordeaux Biganos, Libourne, St. Syphorien
Alma-Ata Asien Alam-Ata Uzunagach, Turgen, Targap
Choresmien Asien Urgantsch Pitnak, Chiwa, Daschogus
Speestadt Südamerika Speestadt Atlandida, Silberstadt
Accra Afrika Accra Asamankese, Alt-Tafo, Groß-Ada
Lusaka Afrika Lusaka Mazabuka, Chongwe, Kasula
Kansas VNSA Kansas-Stadt Warrensburg, Topeka, St. Josef

Das REZ Ostland ist nicht nur das erste Reichsernährungszentrum des Großgermanischen Weltreichs, sondern bis heute auch das größte. Es versorgt mit Ausnahme von Westeuropa die gesamte Region Germanien. Zweitgrößtes Ernährungszentrum ist das REZ Choresmien, welches das REZ Alma-Ata entlasten soll und die größte Region des GGWs, Asien, mit Nahrung versorgen soll. Flächenmäßig ist das REZ Gironde in Südfrankreich das kleinste der acht Ernährungszentren.

Arbeitsweise

Die Reichsernährungszentren sind alle nach dem selben Prinzip aufgebaut. Alle haben einen Hauptumschlagsplatz (HUpl) und mehrere Umschlagsplätze (Upls) mit weiteren Einrichtungen.

Hauptumschlagplatz

Die verschiedenen Arten von Lebensmitteln werden vom HUpl aus überwacht. Hier gehen die Bestandsmeldungen ein und die Meldungen des elektronischen Feld- und Stallüberwachungssystem FSÜS werden hier gebündelt angezeigt. Auch werden von hier die an- und abfahrenden Züge beobachtet.

Umschlagsplatz

Auch an den Umschlagsplätzen gibt es Überwachungseinrichtungen. Von hier aus werden die Mitarbeiter eingeteilt und genaue Arbeitsanweisungen erteilt. An den Umschlagsplätzen sind die Bahnhöfe angeschlossen, die dann Richtung Hauptumschlagsplatz oder Enddestination weiterfahren.

Feldanbau
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Mähdrescher

Auf Feldern mit astronomischen Ausmaßen wird im großen Stil Getreide, Gemüse und andere Lebensmittel angebaut. Sie werden von den Mitarbeitern der REZ bestellt, gepflegt und geerntet. Das FSÜS überwacht das Wachstum der Lebensmittel und schlägt bei Insektenbefall Alarm.

Viehzucht

Auf großen Weiden und in riesigen Hallen werden Tiere gezüchtet, die noch vor Ort vorverarbeitet werden können. Auch hier überwacht das FSÜS die Tiere, um Krankheiten zu erkennen und Epidemien zu vermeiden.

Transport

Felder, Ställe und Gewächshäuser sind mit verschiedenen Fließbandsystemen ausgestattet, was den beschwerlichen Transport mit LKWs unnötig macht. Die Nahrung wird auf den verschlossenen Transportbändern zur nächsten Verarbeitungsstätte oder zu einem Bahnhof gebracht und dort weiterverarbeitet oder abtransportiert. Auch Tiere werden auf Fließbändern transportiert. Diese Fließbänder sind jedoch komplett unabhängig von den anderen Fließbandsystemen und haben neben reichlich Lufteinlässen auch Tröge für Wasser und Futter.

Verladung

Sind die Lebensmittel verladefertig, so kommen sie in einen der Bahnhöfe des REZs. Von den Fließbändern können die Lebensmittel in die Waggons der Güterzüge verladen werden. Hierbei muss besonders auf hygienische Vorschriften geachtet werden. Die Mitarbeiter der REZs und der Reichsbahn arbeiten rund um die Uhr und können je nach Größe des Umschlagplatzes bis zu 15 Güterzüge die Stunde abfertigen.

REV-Überwachung

Siehe Sicherheit im GGW - REVÜ

Die REV-Überwachung hat eine Mannstärke von 346.000 und gliedert sich in acht Einheiten. Innerhalb eines Reichernährungszentrums haben sie die polizeiliche Gewalt inne, übernehmen somit auch allgemeine polizeiliche Aufgaben. Mit Ausweiskontrollen stellen sie sicher, dass niemand unbefugt in einem der REZs ist.

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Hinweis zu diesem Artikel
Hinweis: Die in diesem Artikel gezeigten nationalsozialistischen Symbole dienen in keinster Weise für Propagandazwecke. Die hier gezeigten Symbole dienen lediglich der Kunst bzw. der Berichterstattung über Vorgänge es Zeitgeschehens oder der Geschichte oder einem ähnlichen Zweck, ihre Verwendung ist somit laut § 86 Abs. 3 StGB straffrei. Zudem distanziere ich mich als Autor von jeglichem in diesem Artikel enthaltenen, bedenklichem Gedankengut.


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